So können Sie Einspruch einlegen :
Sie haben den Bescheid der Krankenkasse in der Hand und die vom
MDK zugewiesene Einstufung entspricht nicht Ihrem tatsächlichem
Hilfebedarf.
Sie haben das recht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des
Einstufungsbescheids Einspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.
Fordern Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse den
Beurteilungsbogen des MDK an.
Gehen Sie ihn Punkt für Punkt durch und notieren Sie sich, wo Sie
glauben, das Sie falsch beurteilt wurden.
Dann schreiben Sie den Widerspruch an die Pflegekasse etwa so :
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Einstufungsbescheid vom......... lege ich hiermit
Widerspruch ein. Mit der Pflegestufe..../bzw. der Ablehnung der
Pflegestufe bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden :
Hier ist es ratsam Ihre Gründe für den Widerspruch so ausführlich
wie möglich zu beschreiben.
Fragen Sie Ihren Hausarzt und auch Ihren Facharzt nach Ihren
Unterlagen, aus denen Ihr Krankheiten und Behinderungen
hervorgehen.
Falls Sie schon von einem Pflegedienst betreut werden, bitte Sie
diesen Ihnen bei der Erstellung eines Pflegetagebuches zu helfen.
in einem solchen Tagebuch sollte jede Art von Hilfe mit Tages /
Nachtzeit dokumentiert sein.
Schreiben Sie wirklich jede Kleinigkeit auf, auch wenn es ihnen
noch so unwichtig erscheint. Dieses Tagebuch sollte am besten über
einen Zeitraum von zwei Wochen geführt werden.
Sobald Ihre Unterlagen bei der Pflegekasse eingegangen sind, wird
dieser weiter zum MDK gesandt und dort geprüft.
Wenn festgestellt wird, das Unstimmigkeiten zum ersten Gutachten
bestehen, wird ihnen ein zweiter " Begutachtungstermin" genannt
und die Fakten werden nochmals geprüft.
Sollte das zweite Gutachten zu dem selben Ergebnis wie das ersten
kommen, so können Sie nochmals Einspruch einlegen.
Falls Sie auch da eine Ablehnung erhalten, so können Sie eine
Klage beim Sozialgericht einreichen.
Dieses Verfahren ist kostenfrei, solange Sie keinen Anwalt
einschalten.
Gewinnen Sie allerdings den Rechtsstreit ( mit einem Anwalt ), so
werden Ihre Kosten übernommen.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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