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Sie glauben, der MDK hat Sie falsch eingestuft ?

So können Sie Einspruch einlegen :

Sie haben den Bescheid der Krankenkasse in der Hand und die vom MDK zugewiesene Einstufung entspricht nicht Ihrem tatsächlichem Hilfebedarf.

Sie haben das recht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Einstufungsbescheids Einspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.

Fordern Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse den Beurteilungsbogen des MDK an.
Gehen Sie ihn Punkt für Punkt durch und notieren Sie sich, wo Sie glauben, das Sie falsch beurteilt wurden.

Dann schreiben Sie den Widerspruch an die Pflegekasse etwa so :

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Einstufungsbescheid vom......... lege ich hiermit Widerspruch ein. Mit der Pflegestufe..../bzw. der Ablehnung der Pflegestufe bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden :

Hier ist es ratsam Ihre Gründe für den Widerspruch so ausführlich wie möglich zu beschreiben.

Fragen Sie Ihren Hausarzt und auch Ihren Facharzt nach Ihren Unterlagen, aus denen Ihr Krankheiten und Behinderungen hervorgehen.
Falls Sie schon von einem Pflegedienst betreut werden, bitte Sie diesen Ihnen bei der Erstellung eines Pflegetagebuches zu helfen. in einem solchen Tagebuch sollte jede Art von Hilfe mit Tages / Nachtzeit dokumentiert sein.
Schreiben Sie wirklich jede Kleinigkeit auf, auch wenn es ihnen noch so unwichtig erscheint. Dieses Tagebuch sollte am besten über einen Zeitraum von zwei Wochen geführt werden.
Sobald Ihre Unterlagen bei der Pflegekasse eingegangen sind, wird dieser weiter zum MDK gesandt und dort geprüft.
Wenn festgestellt wird, das Unstimmigkeiten zum ersten Gutachten bestehen, wird ihnen ein zweiter " Begutachtungstermin" genannt und die Fakten werden nochmals geprüft.
Sollte das zweite Gutachten zu dem selben Ergebnis wie das ersten kommen, so können Sie nochmals Einspruch einlegen.
Falls Sie auch da eine Ablehnung erhalten, so können Sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen.
Dieses Verfahren ist kostenfrei, solange Sie keinen Anwalt einschalten.
Gewinnen Sie allerdings den Rechtsstreit ( mit einem Anwalt ), so werden Ihre Kosten übernommen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 


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