Sie müssen Ihre
Wohnraumsituation verbessern ?
Die Pflegekasse gewähren Zuschüsse bis zu 2557,00 Euro für
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnraumes, wenn
dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert
oder eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen
wiederhergestellt wird.
Zu altersgerechten baulich-technischen Veränderungen in der
Wohnung eines Pflegebedürftigen gehören zum Beispiel der Einbau
einer bodengleichen Dusche, das Anbringen von Treppenhandläufen,
die Installation eines Treppenliftes, die Verbreiterung von Türen,
die Beseitigung von Schwellen oder das Herabsetzen von
Küchenschränken und Waschbecken
Allerdings - so schreibt es das Gesetz vor - ist vom Versicherten
ein "angemessener Eigenanteil" zu entrichten.
Dieser Eigenanteil beträgt nach den Empfehlungen der Pflegekassen
10 Prozent der Kosten für die durchgeführte Maßnahme, wobei jedoch
50 Prozent der monatlichen Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt des
Pflegebedürftigen nicht überschritten werden dürfen.
Was das bedeutet, macht folgendes
Rechenbeispiel deutlich:
Das Geld von der Pflegekasse wird pro Maßnahme gewährt.
Will ein Rollstuhlfahrer alle Türen seiner Wohnung verbreitern
sowie hinderliche Schwellen beseitigen lassen, so gilt das Ganze
insgesamt nur als eine Maßnahme, selbst wenn der Umbau in mehreren
Einzelschritten erfolgt.
Werden später durch eine Verschlechterung des Zustandes des
Pflegebedürftigen weitere Umbaumaßnahmen notwendig, dann kann
erneut ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Welche Maßnahmen im Einzelfall durchgeführt und bezuschusst werden
können, wird in vielen Fällen schon bei der häuslichen
Begutachtung durch den MDK festgestellt.
Wenn der MDK eine baulich-technische Veränderung empfiehlt, gilt
dies bei der Pflegekasse als Antrag.
Inzwischen gibt es über 150 Wohnberatungsstellen, die über
mögliche Umbaumaßnahmen und die Kosten informieren sowie Planungen
übernehmen.
Beratungsbüro Wohnen im Alter in
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