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Sie müssen Ihre Wohnraumsituation verbessern ?

Die Pflegekasse gewähren Zuschüsse bis zu 2557,00 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnraumes, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Zu altersgerechten baulich-technischen Veränderungen in der Wohnung eines Pflegebedürftigen gehören zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Anbringen von Treppenhandläufen, die Installation eines Treppenliftes, die Verbreiterung von Türen, die Beseitigung von Schwellen oder das Herabsetzen von Küchenschränken und Waschbecken
Allerdings - so schreibt es das Gesetz vor - ist vom Versicherten ein "angemessener Eigenanteil" zu entrichten.
Dieser Eigenanteil beträgt nach den Empfehlungen der Pflegekassen 10 Prozent der Kosten für die durchgeführte Maßnahme, wobei jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen nicht überschritten werden dürfen.

Was das bedeutet, macht folgendes Rechenbeispiel deutlich:

Das Geld von der Pflegekasse wird pro Maßnahme gewährt.
Will ein Rollstuhlfahrer alle Türen seiner Wohnung verbreitern sowie hinderliche Schwellen beseitigen lassen, so gilt das Ganze insgesamt nur als eine Maßnahme, selbst wenn der Umbau in mehreren Einzelschritten erfolgt.
Werden später durch eine Verschlechterung des Zustandes des Pflegebedürftigen weitere Umbaumaßnahmen notwendig, dann kann erneut ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Welche Maßnahmen im Einzelfall durchgeführt und bezuschusst werden können, wird in vielen Fällen schon bei der häuslichen Begutachtung durch den MDK festgestellt.
Wenn der MDK eine baulich-technische Veränderung empfiehlt, gilt dies bei der Pflegekasse als Antrag.
Inzwischen gibt es über 150 Wohnberatungsstellen, die über mögliche Umbaumaßnahmen und die Kosten informieren sowie Planungen übernehmen.

Beratungsbüro Wohnen im Alter in nächster Umgebung :

 

 


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