Jeder
Pflegedienst, der einen Vertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen
hat, führt auch die gesetzlich geforderte Pflegeberatung durch.
Wenn Sie ausschließlich Geldleistungen beantragt haben, sind Sie
verpflichtet, diese Beratung in Anspruch zu nehmen und zu
bezahlen:
für die Pflegestufen I und II mindestens einmal halbjährlich, mit
einer Vergütung von 16,00 Euro,
für die Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich, hier
darf die Vergütung bis zu 26,00 Euro kosten .
Ab 1.08.99 werden die Kosten durch den Pflegedienst für die
Begutachtung direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.
Die Pflegeberatung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen
Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden
Angehörigen.
Die Pflegefachkraft hilft Ihnen:
- einzuschätzen, ob die Pflegestufe noch stimmt,
- bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen,
- festzustellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche
Pflegeleistungen benötigt
- mit der Beratung über Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege
erleichtern,
- mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung,
- mit Aufklärung über eine mögliche soziale Absicherung der
pflegenden Personen
- zu erkennen, ob zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen nötig
werden,
- mit Hinweisen auf Pflegekurse, die außer Haus stattfinden,
Sie erhalten eine Bescheinigung, die das Ergebnis der
Pflegeberatung enthält. Diese Bescheinigung leiten Sie an die
Pflegekasse weiter.
Die Informationen unterliegen der Schweigepflicht.
Sollten Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen, kann Ihnen die
Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Beratungsgespräche
bei Ihrem Pflegedienst anzufordern
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