Ambulanter Pflegedienst Hygieia GbR


 

Kombileistung


 

Jeder Pflegedienst, der einen Vertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hat, führt auch die gesetzlich geforderte Pflegeberatung durch.
Wenn Sie ausschließlich Geldleistungen beantragt haben, sind Sie verpflichtet, diese Beratung in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen:
für die Pflegestufen I und II mindestens einmal halbjährlich, mit einer Vergütung von 16,00 Euro,
für die Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich, hier darf die Vergütung bis zu 26,00 Euro kosten .
Ab 1.08.99 werden die Kosten durch den Pflegedienst für die Begutachtung direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.
Die Pflegeberatung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen.

Die Pflegefachkraft hilft Ihnen:

- einzuschätzen, ob die Pflegestufe noch stimmt,
- bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen,
- festzustellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt
- mit der Beratung über Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern,
- mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung,
- mit Aufklärung über eine mögliche soziale Absicherung der pflegenden Personen
- zu erkennen, ob zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden,
- mit Hinweisen auf Pflegekurse, die außer Haus stattfinden,

Sie erhalten eine Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Diese Bescheinigung leiten Sie an die Pflegekasse weiter.
Die Informationen unterliegen der Schweigepflicht.

Sollten Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Beratungsgespräche bei Ihrem Pflegedienst anzufordern

 

 


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